Der Angriff geschah bereits am vergangenen Freitag, aber er beschäftigt seitdem Politiker und Presse in Cottbus (Brandenburg). Ein 51 Jahre alter Mann wollte gemeinsam mit seiner Ehefrau, 43, das Shoppingcenter Blechen-Carré betreten, als er mit drei Jugendlichen, 14, 15, 17, aneinandergeriet. Der Polizei zufolge verlangten die Teenager offenbar den Vortritt, forderten insbesondere wörtlich „Respekt“ von der Frau.
Als diese sich der Forderung verweigerte, kam es zunächst zu einer Rangelei mit dem Mann, in deren Verlauf der 14 Jahre alte Junge ein Messer zog und den 51-Jährigen attackierte. Nur das beherzte Eingreifen eines Augenzeugen verhinderte offenbar Schlimmeres.
Die Polizei Cottbus hat diesen Augenzeugen, aber auch andere Zeugen am Dienstag dazu aufgefordert, sich unbedingt zu melden, um den Tathergang rekonstruieren zu können. Von der Tat existiert aber offenbar auch ein Video aus einer Überwachungskamera, wie die in Cottbus erscheinende „Lausitzer Rundschau“ meldet. Sie zitierte Centerchefin Simone Herrmann, die die Bilder offenbar kennt, mit den Worten: „Ich bin fassungslos, mit welcher Brutalität die Tatverdächtigen vorgegangen sind.“
Stadt macht Gebrauch von der Wohnsitzauflage
Für einen der drei beteiligten Jugendlichen – sie alle sind offenbar syrische Flüchtlinge, einer von ihnen war der Polizei auch zuvor schon bekannt – hat der Messerangriff nun direkte Konsequenzen, meldet die Nachrichtenagentur dpa. Oberbürgermeister Holger Kelch (CDU) habe sich mit den zuständigen städtischen Dienststellen und der Polizei beraten. Anschließend sei gemeinsam entschieden worden, dass der 15 Jahre alte Jugendliche – der nicht derjenige war, der mit dem Messer zustach – und sein Vater aus Cottbus und dem Spree-Neiße-Kreis wegziehen müssten, sagte Stadtsprecher Jan Gloßmann.
Dazu werde die Ausländerbehörde eine sogenannte negative Wohnsitzauflage erteilen. Die „Lausitzer Rundschau“ zitiert zudem Ordnungsdezernent Thomas Bergner (CDU) mit einer zusätzlichen Stellungnahme zur Thema Wohnsitzauflage: „Es ist das erste Mal, dass wir davon Gebrauch machen“, sagte er dem Blatt. „Die Integration des Jugendlichen wird als gescheitert erklärt.“
Bergner zufolge sei der Jugendliche schon zuvor auffällig geworden: Im Dezember etwa gab es bereits eine sogenannte Gefährderansprache vonseiten der Ausländerbehörde für ihn. Die beiden anderen beteiligten Jugendlichen werden diese Gefährderansprache nun ebenfalls erhalten, in der sie auch über mögliche Konsequenzen bei weiteren Rechtsbrüchen aufgeklärt werden. Die Teenager flohen nach der Tat zunächst, wurden dann aber vom Wachschutz des Carrés gestellt.
Sie wurden anschließend erst der Polizei und dann ihren Erziehungsberechtigten übergeben. Gegen sie wird wegen gefährlicher Körperverletzung ermittelt. Da sie minderjährig sind, greift das Jugendstrafgesetz.